Besucherlenkung: Winterschilder jetzt bestellen

Nicht so stille Zeit
Viele Wege führen zum Ziel, nicht alle davon sollten wir gehen. Das gilt für Tourengeher und Winterwanderer, aber auch für uns selbst. Die Konflikte werden laut im Winterwald.
Es ist schon ein wenig paradox: Wenn sich die Natur unter weißen Decken verkriecht und ihre eigenen Geräusche schluckt, wenn es so still wird, dass wir die Mäuse am Harsch laufen hören, genau dann zerren die Menschen den Lärm in die Wälder. Dass Wildtiere genau jetzt ihre Ruhe brauchen würden, ist Jägern und Jägerinnen bekannt. Die Frage, die bleibt ist, wie wir diese Botschaft bekannt machen.
Wir befinden uns hier am Anfang einer Reise, am Höhepunkt des Freizeithypes im Wildlebensraum, den wir nun behutsam, aber bestimmt einfangen wollen. Zunächst möchten wir die Initiative „Respektiere deine Grenzen“ auf die freie Fläche bringen. Die Tafeln können in verschiedener Ausführung bei der Kärntner Jägerschaft, zu einem Preis von je 15 €, angefordert werden. Durch das Anbringen dieser Schilder in sensiblen, besonders betroffenen Gebieten soll eine Sensibilisierung der Freizeitnutzer und eine Lenkung der Besucherströme erfolgen.
Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar
Die zweite Maßnahme, die wir nicht vernachlässigen wollen, ist die Aufklärung vor Ort. Selbst wenn uns beim Anblick des rücksichtlosen Ansturms Gefühle wie Galle hochkommen: Der Weg, den wir zum Ziel nehmen sollten, ist ein sachliches Gespräch. Denn: Fakten sind die glaubwürdigste Wahrheit.
Ebenfalls unumstrittene Gültigkeit besitzen geltende Gesetze, die wir den Freizeitnutzern allerdings oft erst erklären müssen.
Checkliste der gesetzlichen Bestimmungen rund um die Freizeitnutzung
1. Wer Erholung sucht, darf diese im Wald finden. Waldflächen, die zu Erholungszwecken nicht benützt werden dürfen, sind:
- Waldflächen mit forstbetrieblichen Einrichtungen einschließlich ihres Gefährdungsbereichs
- Wieder- und Neubewaldungsflächen, solange der Bewuchs eine Höhe von 3 Metern noch nicht erreicht hat.
2. Das Betreten zu Erholungszwecken schließt für jedermann das Recht ein, den Wald zu betreten. Hierzu zählen auch folgende Ausrüstungen:
- Zu Fuß
- Mit Skiern
- Mit Schneeschuhen
3. Das Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet.
4. Schilanglaufen ohne Loipen ist unter Anwendung der nötigen Vorsicht gestattet; eine darüberhinausgehende Benützung des Waldes, wie das Anlegen und die Benützung von Loipen, ist jedoch nur mit Zustimmung des Waldeigentümers gestattet. Eine Zustimmung kann auf bestimmte Benützungsarten oder -zeiten eingeschränkt werden.
6. Nicht gestattet ist in Wäldern das Lagern und Zelten bei Dunkelheit, das Befahren (auch mit Rädern) oder Reiten. Auch Forststraßen sind Wald im Sinne des Forstgesetzes.
7. Rund um genehmigten Rotwildfütterungen liegt eine Wildruhezone von 400m, die nicht betreten werden darf.
Neben der Angst vor dem Rechtstaat wollen wir aber vor allem an die Moral und Empathie der Erholungssucher appellieren. Wir wollen ihnen begreiflich machen, dass Wildtiere eine biologische Meisterleistung vollbringen, wenn sie ihren Energiehaushalt reduzieren und dass die Ruhe ihre wichtigste Energiequelle in dieser Zeit ist. Doch eines müssen wir dabei – so schwer es fällt – im Hinterkopf behalten: Wer an Empathie appelliert, muss Empathie beweisen.
Bleiben Sie sachlich. Vor allem dann, wenn es schwerfällt.
Johanna Egger, BA