Jagd & Corona

Gesellschaftsjagd

Die Jagdausübung in Österreich ist Systemrelevant und wird als berufliche Tätigkeit gemäß §§ 3 Abs. 1 Z 4, 8 sowie14 Abs. 1 Z 1 5. COVID-19-NotMV (22.11.2021) angesehen.

Der Einzelansitz ist weiterhin auch ohne 3-G-Nachweis möglich.

Bei Jagden mit mehreren Personen besteht die Pflicht zum Mitführen und der Überprüfung eines 3-G-Nachweises. Halten Sie Bewegungsjagden mit mehreren Personen nur dann ab, wenn sie zu Erfüllung des Abschussplanes oder zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf den Wildbestand absolut notwendig sind.

Ab 51 teilnehmenden Personen, muss darüber hinaus ein COVID-19-Beauftragter ernannt, und ein Präventionskonzept erstellt und umgesetzt werden. Zudem muss der Verantwortliche der Jagd, die Veranstaltung eine Woche vorher bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anmelden. Die Anmeldung muss elektronisch (via Mail) erfolgen und folgende Punkte umfassen:

  • Name und Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) des für die Jagd Verantwortlichen
  • Zeit, Dauer und Ort der Jagd
  • Anzahl der Teilnehmer

Die Abhaltung eines Schüsseltriebs während des Lockdowns ist nicht zulässig. Eine entsprechende Vorlage für ein Präventionskonzept finden Sie hier.

Grundsätzliches:

  • Informieren Sie sich über die aktuellen regionalen COVID-19 Bestimmungen.
  • Bei einer gemeinsamen Benützung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht in gemeinsamen Haushalten leben, ist eine FFP-2-Maske zu tragen.
  • Führen Sie eine Liste der vollständigen Kontaktdaten (Adresse, Tel.-Nummer) aller beteiligten Personen (Jäger, Treiber, Hundeführer, andere Helfer...).
  • Weisen Sie bei der Einladung daraufhin, dass Personen mit grippeähnlichen Symptomen (Husten, Schnupfen, Unwohlsein) gebeten werden von der Teilnahme abzusehen.
  • Benützen Sie eine FFP-2-Maske in allen geschlossen Räumen, sofern die örtlichen Bestimmungen dies vorschreiben (öffentliche Gebäude, Beförderungsmittel, etc.)
  • Vermeiden Sie sozialkontakte bei der Versorgung des Wildes
  • Verzichten Sie vorsorglich auf eine Tagesstreckenlegung
  • Halten Sie die allgemeinen Hygienemaßnahmen ein Tagesaktuelle Maßnahmen und Informationen finden Sie unter: https://www.sozialministerium.at/public.html

Stand: 22.11.2021