Die Jagd ist das älteste Handwerk des Menschen und gleichzeitig der Ausgangspunkt unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens.
Die Jagd ist kein Schritt in der Entwicklung der Menschheit – sie ist Teil davon. Am Beginn der Menschheitsgeschichte hing das Überleben entscheidend von der Jagd ab. Wildfleisch war bereits in der Urzeit die wichtigste Eiweißquelle des Menschen, der noch als Nomade lebte, und trug entscheidend zur Entwicklung eines ungemein leistungsfähigen Gehirns bei, das den Menschen schließlich ausmacht.
Als der Mensch sesshaft wurde, Lebensmittel anbaute und Tiere für den Fleisch- und Milchkonsum züchtete, wurden Wildtiere zum Nahrungskonkurrenten der Bauern. Die Jagd sicherte also damals schon den landwirtschaftlichen Ertrag. In der Antike galt die Jagd vor allem als Tugend. Die Götter der Jagd wurden verehrt, die Ausübung der Jagd auf wehrhaftes, schwer zu erbeutendes Wild war eine ehrenvolle, heroische Aufgabe, für die Jäger der Antike Anerkennung und Bewunderung erhielten.
Im frühen Mittelalter war das Erlegen von Wildtieren noch ein allgemeines Recht – erst das erlegte Tier wurde zum Eigentum des Schützen. Das freilebende Wildtier gehörte niemandem und jedem. Die Jagdrechte änderten sich allerdings im weiteren Verlauf des Mittelalters: Der Adel belegte die Wälder mit einem Jagdverbot („Bannforste“) und beanspruchte das Wild für sich. Gejagt wurde somit auf fremdem Grund und Boden. Die Jagd wurde zum Statussymbol, zum alleinigen Privileg des Hoch- und Landadels. Aus jener Zeit stammen auch die Begriffe des Hoch- und Niederwildes: Das Hochwild (z.B. Hirsch und Wildschwein) war dem Hochadel vorbehalten, das Niederwild (z.B. Hase, Reh und Fasan) durfte auch vom niederen Landadel bejagt werden.
Die Jagd, die nur dem Vergnügen der Feudalherren diente, wurde ohne Rücksicht auf ökologische Zusammenhänge und die land- und forstwirtschaftlichen Schäden betrieben. Nicht selten hinterließ diese Jagdpraxis eine Spur der Verwüstung auf den bäuerlichen Grundflächen.
Nach der Revolution 1848 wurde das Jagdrecht, zugunsten der Bürger und Bauern, an Grund und Boden gebunden. Jeder durfte nun auf seinem Grund jagen, ganz gleich, wie groß dieser Grund war. Durch diese neue Jagdfreiheit wurden die Wildbestände stark dezimiert, einzelne Arten gebietsweise völlig zum Verschwinden gebracht.
Erst Neuerungen im Jagdrecht späterer Jahrzehnte schuf hier Abhilfe, vor allem dadurch, dass für die Ausweisung eines Reviers der Besitz einer gewissen Mindestgröße an Grund notwendig war. Im Verlauf des 20. Jahrhunderts wurden die Jagdgesetze in Österreich weiter ausgefeilt, wobei die Jagd immer ein Ausfluss des Besitzes von Grund und Boden war. Die Ausübung der Jagd wurde in allen österreichischen Bundesländern an eine Jagdprüfung und an die Ausstellung einer Jagdkarte gebunden.
In Kärnten gibt es heute rund 13.000 Jägerinnen und Jäger aus allen Gesellschaftsschichten. Jagd ist kein Privileg, sondern eine leistbare Leidenschaft.
Die Jagd wird heute nicht nur auf Bundesländerebene bestimmt. Auch die Europäische Union nimmt zusehends Einfluss auf jagdrechtliche und jagdpolitische Geschicke. Deshalb haben sich die nationalen Jagdverbände der Europäischen Union in einem internationalen Verband (FACE) organisiert, um die jagdlichen Interessen der europäischen Jägerinnen und Jäger in der Europäischen Union und im Europarat zu vertreten.
Die Jagd, die wohl ebenso alt ist wie die Menschheit selbst, hat das Leben zu allen Zeiten mitbestimmt. Dabei beeinflusste sie nicht nur den Lebensmittelkonsum: Genauso ist sie Ursprung einer reichen Kultur und hat sich in der Malerei, in der Musik, im Handwerk und in der Handwerkskunst niedergeschlagen. Die Jagd trägt also ein großes Erbe in sich, das es gilt weiterzutragen und für künftige Generationen zu bewahren